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   OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09   

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https://dejure.org/2011,14877
OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09 (https://dejure.org/2011,14877)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.03.2011 - 4 U 523/09 (https://dejure.org/2011,14877)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. März 2011 - 4 U 523/09 (https://dejure.org/2011,14877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 321 a ZPO
    Zur Substantiierungslast einer Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörungsrüge (Gehörsrüge) ist unzulässig bei nicht genügendem Inhalt der Rügeschrift an die Anforderungen hinsichtlich der Darlegung einer Gehörsverletzung; Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Erfurt - 10 O 1048/06
  • OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09
    Bei dem zweiten Punkt, dem sich die Rügebegründung näher widmet, gilt es zu sehen, dass das Gericht nicht alle, sondern nur die entscheidungserheblichen (wesentlichen) Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich bescheiden muss (BVerfGE 96, 205; BGH NJW-RR 2005, 1051).
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09
    Bei dem zweiten Punkt, dem sich die Rügebegründung näher widmet, gilt es zu sehen, dass das Gericht nicht alle, sondern nur die entscheidungserheblichen (wesentlichen) Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich bescheiden muss (BVerfGE 96, 205; BGH NJW-RR 2005, 1051).
  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 4 U 138/09

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Verschulden des Anwalts in einem

    Auszug aus OLG Jena, 14.03.2011 - 4 U 523/09
    Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 17.06.2011 - 4 W 291/11

    Zur Unzulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung nach § 377 Abs. 3 ZPO

    Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats v. 14.03.2011; Az.: 4 U 523/09; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, beide veröffentlicht in der juris-Datenbank).
  • OLG Jena, 08.06.2011 - 4 U 111/08

    Zur Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Zusätzlich hat sich die Gehörsrüge nach § 321 a ZPO stets auch auf die Beruhensfrage zu erstrecken; insoweit gehen die gesetzlichen Prüfungskriterien sogar noch über die strengen Anforderungen an die strafprozessuale (revisionsrechtliche) Verfahrensrüge des § 337 StPO hinaus (vgl. hierzu den Beschluss des erkennenden Senats v. 14.03.2011; Az.: 4 U 523/09; OLG Bamberg, Beschluss v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 138/09 -, beide veröffentlicht in der juris-Datenbank).
  • LG Saarbrücken, 24.03.2011 - 2 O 97/10

    Anspruch auf Herausgabe zweier Sparbücher

    Die hiergegen gerichtete Berufung wurde durch Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Mai 2010 (AZ.: 4 U 523/09-150) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
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